Ausbildung zum Straßenmeister in der Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes (m/w/d)
Auszug aus der Stellenanzeige
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Auszug aus der Stellenanzeige von Landratsamt Schwäbisch Hall
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Das brauchst du
Sie erhalten durch Theorie und Praxis die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um anschließend die Tätigkeiten eines Straßenmeisters auszuüben und die Leitung oder stellvertretende Leitung einer Straßenmeisterei übernehmen zu können. mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss eine abgeschlossene Ausbildung oder Gesellenprüfung, z.
B. als Straßenwärter, Straßenbauer oder Bautechniker, mit mindestens einer zehnmonatigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf oder Handwerk alternativ eine abgeschlossene verwaltungseigene Prüfung für Straßenwärter mit einer mindestens zehnmonatigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf im Anschluss die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis Führungsqualitäten und Eigeninitiative Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit Führerschein der Klasse B
Darum lohnt es sich
eine zweijährige anerkannte Ausbildung Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg in Höhe von monatlich 1.492,89 € brutto + einer Zulage in Höhe von 50 % des Anwärtergrundbetrags ein vielfältiges und attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement, u. a. mit einem vergünstigten Firmenfitnessangebot über Hansefit attraktive Mitarbeiterrabatte über corporate benefits einen Nachmittag dienstfrei an Ihrem Geburtstag Förderung der Mobilität durch einen Zuschuss zum Deutschlandticket Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Fernandes unter der Telefonnummer 0791 755-6131 und Herr Stütz unter der Telefonnummer 0791 755-6145 gerne zur Verfügung.
Sie unterstützen das Führungsteam in der Straßenmeisterei beim Planen, Steuern und Überwachen der Abläufe im Straßenbetriebs- und Winterdienst sowie beim Koordinieren des Personal- und Geräteeinsatzes.
Sie wirken bei der Sicherstellung des Arbeitsschutzes aller Mitarbeitenden in den Straßenmeistereien und der Verkehrssicherungspflicht an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit. Sie erlernen Grundlagen der Verwaltung, Straßenbautechnik, Bauüberwachung, Straßenunterhaltung, Verkehrstechnik und Verkehrssicherung.
Aufbau und Ziel der Ausbildung: Die zweijährige Ausbildung umfasst eine berufliche Grundausbildung sowie eine berufliche Fachausbildung und entspricht den Vorgaben der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Straßenmeisterdienst“ (APrOStrM).
Bereit?
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