Das ist der Job
Sie übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und können sich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen.
Das brauchst du
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen: mindestens 18 Jahre und nicht älter als 37 Jahre sein Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht #J-18808-Ljbffr
Darum lohnt es sich
Eine Einstellung erfolgt zunächst in einem Beschäftigtenverhältnis mit späterer Übernahme in das Beamtenverhältnis. Was erwartet Sie? Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen. In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a.
Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben.
Sie überwachen den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren jeden Einzelnen, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu, wirken auf das Verhalten von Gefangenen ein und helfen bei persönlichen Belangen.
So haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen. Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden und Feiertagen, um diesen ständigen Dienst am Menschen aufrecht zu erhalten.
Zum Ausgleich besteht Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.