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Fachassistentin / Fachassistent für den Außendienst des Jobcenters (w/m/d)

ArbeitsortViersen
BeschäftigungVollzeit
VertragUnbefristet
Gehalt3.486,40–4.230,97 € brutto/Monat
HomeofficeKeine Angabe

Einstellungstermin

Einstellungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigungsart

Beschäftigungsart Vollzeit

Befristung

Befristung unbefristet

Organisationseinheit

Organisationseinheit Jobcenter Kreis Viersen

Aufgabenschwerpunkte

  • Überprüfung von Fällen bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch, insbesondere
  • Durchführung von Sofortermittlungen in Zusammenarbeit mit der Leistungssachbearbeitung
  • Aufenthaltsermittlung
  • Prüfung von eheähnlichen Gemeinschaften
  • Bedarfsermittlung in Fällen von einmaligen Bedarfen und Darlehen, insbesondere
  • Erstausstattung der Wohnung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Prüfung der Umzugsnotwendigkeit
  • Schadensermittlung bei Kautionsforderung des Vermieters
  • Zustellung von Schreiben, die durch die Postdienste nicht zugestellt werden konnten sowie Eilzustellungen
  • Fahren von Posttouren (bei Bedarf)

Bewerbungsprofil

  • abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten / zum Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) oder
  • abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
  • hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den Office-Programmen
  • Führerschein der Klasse B

Was wir bieten

Was wir bieten

  • Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 8 TVöD-V (je nach Entwicklungsstufe 3.486,40€ bis 4.230,97 € brutto/Monat in Vollzeit).
  • Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile .

Kontakt Thomas Reimer
Bereichsleiter Jobcenter
Tel.: 02162 2661-560

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

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