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Fachberaterin/Fachberater (w/m/d) · für Englisch an Berufsbildenden Schulen, Landesamt für Schule und Bildung - Standort Leipzig

ArbeitsortLeipzig
VertragUnbefristet
HomeofficeKeine Angabe

Hinweis: Interne Stellenausschreibung ausschließlich für Bedienstete des Freistaates Sachsen

Stelleninformationen

Landesamt für Schule und Bildung

  • Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
  • Dienstort: Leipzig
  • Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist:30.10.2026

Aktenzeichen:R24L-0321/138/18-2026/132567

Bewerbungsadresse

Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig
Referat Lehrerpersonal R25-L
Nonnenstraße 17A
04229 Leipzig

Fachberaterinnen/Fachberater üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde aus. Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrkräfte, wirken bei der Lehrerfortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit.

Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:

  • die Beratung der Schulaufsichtsbehörde, der Lehrkräfte und der berufsbildenden Schulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten,
  • die Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung des Faches Englisch in allen Schularten der berufsbildenden Schule, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne,
  • die Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Lehrplänen und Arbeitsmaterialien,
  • die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen und Lernstandserhebungen an allen Schularten der berufsbildenden Schule,
  • die organisatorische, inhaltliche und gutachterliche Beteiligung bei der Erstellung von KMK-Zertifikatsprüfungen Englisch an Berufsschulen,
  • die Beratung und Unterstützung der Schulen zu Fragen der sonderpädagogischen Förderung,
  • die Mitwirkung bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen sowie
  • die Beratung der Schulaufsicht und der Schulträger bei der Einrichtung und Ausstattung der berufsbildenden Schulen.

Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:

  • eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss "Master of Education" und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, Förderschulen, Mittelschulen/Oberschulen oder Gymnasien oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss mit Lehrbefähigung für mindestens eine berufliche Fachrichtung oder für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der berufsbildenden Schule oder Abschluss der Qualifizierung gemäß § 37 Absatz 2 Nummer 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 der Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung sowie
  • eine mehrjährige Tätigkeit im Berufsbereich/Fach Englisch an einem Beruflichen Schulzentrum.
  • Die jeweils geforderte fachliche, berufliche oder sonderpädagogische Zuordnung muss durch den Qualifizierungsabschluss bzw. die Lehrbefähigung abgedeckt sein.

Wir erwarten:

  • fundierte und anwendungsbereite Kenntnisse zu Anspruch, Struktur und Organisation berufsbildender Schulen,
  • überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten in der jeweiligen Fachwissenschaft sowie in der Fachdidaktik und der Berufspädagogik,
  • ausgeprägtes Lehrplanverständnis,
  • ausgeprägte Befähigung zur objektiven Einschätzung und Beschreibung von Fachkompetenz und Leistung anderer Lehrkräfte sowie zur Erstellung von Analysen und Konzepten zu fach- bzw. berufsbereichsspezifischen Angelegenheiten,
  • ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Beratung, Koordination und Kommunikation,
  • die Fähigkeit zur eigenständigen Ermittlung des Fortbildungsbedarfs der Lehrkräfte und zur Organisation von Fortbildungen,
  • ausgeprägte Kooperationsfähigkeit, souveränes Auftreten mit überdurchschnittlicher Belastbarkeit, Innovationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen sowie
  • überdurchschnittliches Engagement, ausgeprägte Fähigkeit zur selbstständigen und strukturierten Organisation sowie ein sehr gutes Zeitmanagement.

Wünschenswert sind Nachweise über besondere Tätigkeiten (z. B. die Mitwirkung in Kommissionen, in der Fortbildung oder in der Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht).

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