Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) 80%

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Das ist der Job

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus (KESB) hat die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die sich nicht um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern können und auch nicht in der Lage sind, selbständig die notwendige Unterstützung einzuholen.

Das brauchst du

Aufgabe Als ordentliches Mitglied des Spruchkörpers der KESB verantwortlich für Abklärung, Anordnung und Beaufsichtigung der von der Behörde angeordneten Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz Als fallführendes Mitglied selbstständige Bearbeitung der zugeteilten Geschäfte (Erteilung von Aufträgen an den Abklärungsdienst, Durchführung von Gesprächen und Anhörungen, Ausarbeitung von Anträgen an die KESB) Instruktion und Beratung von Beiständinnen und Beiständen Übernahme von Fachressorts und Mitarbeit bei der Führung und Weiterentwicklung der KESB Anforderungen Tertiärer Abschluss in Recht, Psychologie, Pädagogik oder Sozialarbeit mit mehrjährigen Arbeitserfahrungen Mit profunden Kenntnissen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Ausgeprägte konzeptionelle, kommunikative und analytische Fähigkeiten Interesse und Fähigkeit für juristisches Denken Bereitschaft, sich in neue Fachgebiete einzuarbeiten Gewandtheit und Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck Teamfähigkeit und Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit Hohe Sozialkompetenz und Belastbarkeit sowie Durchsetzungsstärke #J-18808-Ljbffr

Darum lohnt es sich

Die KESB wird durch einen eigenen Abklärungsdienst, ein Sekretariat, ein Revisorat und eine Beratungsstelle für private Mandatsträger unterstützt. Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) 80% per 1. November 2026 oder nach Vereinbarung mit Arbeitsort Glarus.

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