Das ist der Job
Ihre Aufgaben
Betreuungsrecht für Erwachsene nach den §§ 1896 BGB Übernahme von Betreuungen, u.a.
Unterstützung und Vertretung in rechtlichen, finanziellen und/oder gesundheitlichen Bereichen, sofern die zu betreuende Person dies nicht mehr selbständig kann Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der betreuten Personen in den durch das Betreuungsgericht beschlossenen Aufgabenbereichen Organisation notwendiger Hilfen und Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstverantwortung (Orientierung an den Wünschen und Lebensvorstellungen der betreuten Person im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten) Durchführung von Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BTOG) Beratung, Unterstützung und Vermittlung geeigneter Betreuer/-innen, auch in Kooperation mit den beiden Betreuungsvereinen im Schwarzwald-Baar-Kreis Allgemeine Informations-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben zu Vorsorgevollmachten und über andere Hilfen Erstellung von Sozialberichten im Rahmen der geric
Darum lohnt es sich
Die Betreuungsbehörde ist im Sachgebiet Versorgungsamt des Amtes für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe angegliedert. Die Vollzeitstelle ist ab sofort unbefristet zu besetzen. Eine Teilbarkeit der Stelle ist bei entsprechender Bewerberlage möglich.
Mittelfristig ist ein Wechsel innerhalb der Betreuungsbehörde oder in einen neu zu gründenden kommunalen Betreuungsverein vorgesehen.