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Sachbearbeiter (m/w/d) · Untere Jagd- und Fischereibehörde

ArbeitsortMerseburg
BeschäftigungVollzeit
Arbeitszeit39 Std./Woche
VertragUnbefristet
Gehalt3.658,61–4.979,97 € brutto/Monat (TVöD E 9a)
HomeofficeKeine Angabe

Im Rechtsamt ist am Dienstort Merseburg eine Stelle als Sachbearbeiter (m/w/d) Untere Jagd- und Fischereibehörde in Vollzeit zu besetzen. Das unbefristete Arbeitsverhältnis beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Sachbearbeitung Jagdscheine, Jagdprüfung und Jagdbeschränkungen, insbesondere:
  • Jagd- und Erlaubnisscheine erteilen und laufend bearbeiten, gg. einziehen
  • Widerspruchsbearbeitung durchführen
  • die Beräumung von Unfallwild koordinieren
  • die Jägerprüfung und eingeschränkte Falknerprüfung organisieren und durchführen
  • Anträge Schießen in befriedeten Bezirken bearbeiten
  • Einzelfallgenehmigung von Abschlüssen (z.B. Schonzeit) erteilen
  • Jagdgenossenschaften und Sonstiges, u.a.
  • Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften und Notvorstände durchführen
  • Satzungen der Jagdgenossenschaften und Jagdpachtverträge prüfen und genehmigen bzw. beanstanden
  • Hegegemeinschaften anerkennen und mit diesen zusammenarbeiten
  • Abschusspläne bestätigen und festsetzen
  • die Streckenlisten des Landkreises aufarbeiten
  • Abschussmeldeverfahren durchführen
  • Wildschadenschätzer, Jägerprüfungskommission, Jagdbeirat, Schweißhundeführer ernennen und berufen
  • Sachbearbeitung Fischereischein und Fischereiprüfung, u.a.
  • Fischereischeine neuerteilen und verlängern, gg. versagen und aufheben
  • Widerspruchsbearbeitung durchführen
  • Fischereiprüfungen vorbereiten und durchführen
  • Fachaufsicht Untere Fischereibehörde und Sonstiges
  • Fischereipachtverträge bearbeiten
  • Fischereischutz ausüben
  • Außendienste planen und durchführen
  • Fischereiaufseher bestätigen
  • Anglervereine bei der Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung der Fischereiprüfung fachlich unterstützen
  • angezeigte Fischereisterben bearbeiten

Ihr Profil

  • Sie sind eine engagierte Persönlichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d).
  • Alternativ haben Sie einen BI-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie sind sicher im Umgang mit den MS Office – Anwendungen.
  • Sie verfügen über Urteilsvermögen, Entscheidungsfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein.
  • Sie besitzen ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit, Beratungskompetenz und arbeiten selbständig mit ganzheitlicher Betrachtungsweise.
  • Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit runden Ihr Profil ab.
  • Der Besitz eines Führerscheins mit Fahrerlaubnisklasse B ist wünschenswert.
  • Die Absicherung von Sprechtagen und die Teilnahme an der Rufbereitschaft nach PsychKG LSA sowie VersammlG LSA stellt für Sie kein Problem dar.
  • Sie besitzen mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.

Arbeitszeit und Vergütung/Eingruppierung

  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
  • Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9a TVöD VKA (entspricht in Vollzeit einem monatlichen Bruttogrundgehalt zwischen 3.658,61 EUR (Stufe 1) und 4.979,97 EUR (Endstufe 6), je nach einschlägiger Berufserfahrung).
  • Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA.
  • Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.

Bewerbung und Kontakt

  • Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Ihre zukünftige Vorgesetzte Frau Wenger unter der Telefonnummer 03461 40-1230.
  • Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Gutezeit unter der Telefonnummer 03461 40-2117 gern zur Verfügung.
  • Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.
  • Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet.
  • i.A. Nancy Schönfelder
  • Amtsleiterin Personalamt

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