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Sachbearbeitung für das Ordnungsamt, Abteilung Bürgerservice und Soziales (m/w/d)

Arbeitszeit30 Std./Woche
VertragBefristet
Gehalt38.000–52.000 € brutto/Jahr
HomeofficeKeine Angabe

30 Std./Woche – Teilzeit – zum nächstmöglichen Zeitpunkt bis EG 9 a TVöD – befristet für 1 Jahr

Veröffentlicht am: 22.07.2026

Der Tätigkeitsbereich umfasst schwerpunktmäßig folgende Tätigkeiten: Sachbearbeitung aus den Bereichen des Einwohnermeldeamtes, Standesamtes und der Migration

  • Aufgaben der Melde- und Passbehörde (u.a. An-, Ab-, Ummeldungen, Bearbeitung Personalausweise und Reisepässe inkl. vorläufiger Personaldokumente, Datenübermittlungen, Ausstellung von Lebens-, Haushalts- und Melde- und sonstigen Bescheinigungen, Ein- und Austragungen im Melderegister, Einleitung örtlicher Ermittlungen, melderechtliche Auskünfte, Stellungnahmen zu Einbürgerungsanträgen, Auskunftssperren)
  • Unterstützung bei der Durchführung von Wahlen
  • Bürgerservice und Bürgerberatung
  • Sachbearbeitung Standesamt
  • Sachbearbeitung Migration
  • Aufgaben aus dem Bereich der Gebäudebewirtschaftung
  • Unterstützung der Abteilungsleitung bei der Belegung und Verwaltung der gemeindeeigenen und angemieteten Objekte als Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte

Eine Zuordnung weiterer oder Änderung der Aufgaben bleibt vorbehalten.

Voraussetzung:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine erfolgreich abgelegte 1. Angestelltenprüfung, alternativ eine vergleichbare Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung
  • die Qualifikation der Standesbeamtin / des Standesbeamten bzw. Berufserfahrung im Bereich des Standesamtes wären von Vorteil
  • Selbstständige, eigenverantwortliche und fachlich fundierte Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit und Leistungsbereitschaft
  • Freundliches und sicheres Auftreten, bürgernahes Denken und Handeln
  • die Öffnungszeiten (so auch der Donnerstagnachmittag) sind im Bürgerservice im Team immer zu gewährleisten

Die Eingruppierung erfolgt entsprechend den persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 9 a nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG), werden berücksichtigt.

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

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