Schulfachliche Aufsichtsbeamtin bzw. Schulfachlicher Aufsichtsbeamter (w/m/d) für den Bereich d[...]
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Das ist der Job
Schulfachlicher Aufsichtsbeamter (w/m/d) Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau Im Land Hessen beraten und begleiten 15 Staatliche Schulämter die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter leiten sich aus dem Hessischen Schulgesetz ab und gliedern sich in die vier Bereiche Aufsicht, Service, Unterstützung und Interne Dienste.
Im Rahmen ihrer vielfältigen Aufgaben arbeiten schulfachliche und verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtinnen und -beamte, Schulpsychologinnen und -psychologen, Leiterinnen und Leiter des Bereichs pädagogische Unterstützung, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Assistenzkräfte zusammen, deren Fachkompetenzen eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung sicherstellen.
Ihre Aufgaben Beratung und Unterstützung der Schulen bei der selbstständigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung und der Erfüllung der Standards sowie der Umsetzung des Startchancen-Programms.
Konfliktfähigkeit: Besondere Bedeutung Initiative Verantwortungsbereitschaft Belastbarkeit Interkulturelle Kompetenz Rollenbewusstsein: Besondere Bedeutung Unsere Angebote Es erwarten Sie abwechslungsreiche Aufgaben, ein sicherer und familienfreundlicher Arbeitsplatz und flexible Arbeitszeiten.
Das brauchst du
Unsere Anforderungen Allgemeine berufliche Qualifikationen Lehramt: Lehramt an Haupt- und Realschulen wird vorausgesetzt.
Schulische Praxis und sonstige einschlägige berufliche Vorerfahrungen langjährige Unterrichtserfahrungen in allen Jahrgangsstufen einer Haupt- und Realschule und/oder einer Gesamtschule Erfahrungen im Bereich inklusiver Beschulung und im Bereich schulischer Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund mehrjährige Erfahrungen aus der Umsetzung des Landesprogramms für "Ganztägig arbeitende Schulen" langjährige Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Abschlussprüfungen im Bereich der Sekundarstufe I mehrjährige Erfahrungen in den Bereichen Personalplanung und Lehrerversorgung langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Schulträgern Erfahrungen im Bereich Netzwerkbildung mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern Erfahrungen in der Planung und Durchführung datengestützter Schul- und Unterrichtsentwicklungsgespräche und in der Beratung von Schulen zur Umsetzung des Startchancen-Programms einschlägige Erfahrungen aus Tätigkeiten im aufsichtlichen Bereich eines Staatlichen Schulamtes einschlägige Erfahrungen bei der Konzeption und Durchführung von Nichtschülerprüfungen sowie in der Organisation und Durchführung schulischer Übergänge (Einschulung, 4 nach 5, Berufliche Orientierung) Leitungserfahrungen langjährige Erfahrungen als Leiterin bzw.
Leiter einer Haupt- und Realschule langjährige Erfahrungen im Bereich der Steuerung von Schulentwicklungsprozessen Fachliche und überfachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen und ggf. erläutert werden Pädagogische Kompetenz: Umfangreiche Erfahrung im Bereich der Haupt- und Realschule Rechtskompetenz, d. h. fundierte Kenntnisse in schulrechtlichen Angelegenheiten Neue Verwaltungssteuerung/Budgetierung, d. h. fundierte Kenntnisse in den Bereichen schulischer Budgetierung, z.
Ganztagsschule, KSB Methodenkompetenz, insbesondere Methoden des Konflikt-, Schulorganisations- und Personalmanagements Kommunikationsfähigkeit: Besondere Bedeutung Kooperationsfähigkeit (Teamfähigkeit und Integrationsfähigkeit): Besondere Bedeutung Beratungskompetenz, insbesondere im Bereich Qualitätsentwicklung, Personalentwicklung und Ressourceneinsatz: Besondere Bedeutung Motivierungs- und Überzeugungsfähigkeit Konzeptionelles und perspektivisch orientiertes Denken/Kreativität/Innovationsfähigkeit Beurteilungs- und Kritikfähigkeit: Besondere Bedeutung Strategische Kompetenz/Durchsetzungsfähigkeit Wirtschaftliches Denken Planungs- und Handlungskompetenz/Organisationsfähigkeit Zuverlässigkeit Gender-Kompetenz Entscheidungsfähigkeit i. e.
Darum lohnt es sich
Als untere Schulaufsichtsbehörden stellen die Staatlichen Schulämter pädagogisch und rechtlich angemessene Entscheidungen in Schul- und Schülerangelegenheiten sicher. Dabei stehen insbesondere die kontinuierliche Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit im Fokus.
Die schulfachliche Aufsicht sichert die Durchlässigkeit der Bildungsgänge und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse durch Verfahren der Evaluation, koordiniert und unterstützt die schulübergreifende Zusammenarbeit und fördert zusammen mit dem Schulträger die Qualität des regionalen Bildungsangebots.
Sie treffen auf ein Team von Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichsten Fachrichtungen und können sich auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit zahlreichen Kontakten innerhalb und außerhalb des Schulamtes freuen. Schulfachliche Aufsichtsbeamtin bzw.
Als eigenständige untere Schulaufsichtsbehörden sind sie dabei direkt an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden. Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie außerdem derzeit in den Genuss des "LandesTicket Hessen".
Mit diesem haben Sie innerhalb Hessens sowie in mehreren angrenzenden Gebieten wie Mainz, Eberbach und Warburg freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Es beinhaltet auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen. Allgemeine Hinweise Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten.
Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.
Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. #J-18808-Ljbffr
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