Ausbildungsplätze zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit mehr als 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz bieten wir zum 1. August 2027 mehrere Ausbildungsplätze zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) an. Standort: Bonn Bewerbungsfrist: 24. Januar 2027 Vergütung: 1. Ausbildungsjahr 1.368,26 EUR 2. Ausbildungsjahr 1.418,20 EUR 3. Ausbildungsjahr 1.464,02 EUR Aufgaben eine fundierte theoretische Ausbildung in einer international tätigen Bundesoberbehörde Berufsschulunterricht im Block sowie Praxisausbildung mit mehrwöchigen Einsätzen im Fachreferat Zusätzlicher Begleitunterricht zur Vertiefung Ihrer fachlichen Kompetenzen durch das Bundesverwaltungsamt in Köln Bei entsprechender Leistung besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer um sechs Monate zu verkürzen.
Ihre Aufgaben:
- Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie praxisnahe Einblicke in verschiedene Verwaltungsbereiche wie Personal-, Haushalts- und Finanzwesen sowie rechtliche und organisatorische Aufgaben. Sie unterstützen bei der Bearbeitung von Personalangelegenheiten, wirken an der Erstellung von Haushaltsplänen mit und übernehmen administrative Aufgaben in der Büroorganisation. Dabei haben Sie die Möglichkeit, in spannenden Fachbereichen wie der Auslandsadoption, internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, Ordnungsgeldfestsetzung oder Zwangsvollstreckung mitzuarbeiten. Zudem lernen Sie den Umgang mit modernen IT‑Systemen und arbeiten aktiv an der Optimierung von Prozessen mit.
Profil Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,33 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine gründliche und konzentrierte Arbeitsweise gute Allgemeinbildung sowie ein guter Ausdruck in Wort und Schrift Interesse an Rechtsvorschriften und deren Anwendung bei serviceorientierter Arbeitsweise Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Kritik- von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich.
Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab . oder unter dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen: anabin.kmk.org/anabin.html . Bei der Zeugnisbewertung ggf. anfallende Gebühren können nicht erstattet werden. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis über das Sprachniveau C1 in Deutsch und B2 in Englisch nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen erforderlich.
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Pfarramtsverwaltung sucht Verwaltungsfachangestellte/r in Teilzeit
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bergen-Werda
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