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Einsatzbeamtin/Einsatzbeamter der Observationseinheit Zoll (OEZ) - Einsatzgruppe Observation - des gehobenen Dienstes

ArbeitsortFrankfurt am Main
+ 4 weitere
Gehalt55.000–75.000 € brutto/Jahr
HomeofficeKeine Angabe

Verstärkung ihrer Einsatzgruppen Observation der Observationseinheiten Zoll (OEZ) der Zollfahndungsämter (ZFÄ) an mehreren Standorten bundesweit

Ausgeschrieben werden mehrere Dienstposten als

Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte (weiblich/männlich/divers) in den Besoldungsgruppen A7/A9m+Z des mittleren Dienstes und den Besoldungsgruppen A9g/A11 des gehobenen Dienstes.

Tätigkeit

Einsatzbeamtinnen und -beamte einer OEZ unterstützen vorrangig die Bereiche des Zolls, die mit der mittleren, schweren und Organisierten Kriminalität befasst sind.

In den OEZ gibt es Einsatzgruppen Observation und Technische Einsatzgruppen (TEG), die sowohl eigene Einsätze bewältigen als auch sich gegenseitig bei Ihren Einsätzen begleiten und unterstützen. Im Team der Einsatzgruppen Observation werden verdeckt Beweise gesammelt und längerfristige Observations-, Sicherungs- beziehungsweise Schutzmaßnahmen und auch Festnahmen durchgeführt. Das Team der TEG ist für den Einsatz der komplexen Technik bei den laufenden Einsatzmaßnahmen zuständig.

Nach einer erfolgreichen Einführungsfortbildung erhalten Sie zahlreiche Möglichkeiten, sich weiter zu spezialisieren. So können Sie unter anderem Fahrsicherheitstrainer/-in, Einsatztrainer/-in Spezialeinheit für Sport und Schießen oder Einsatzsanitäter/-in werden.

Dienstorte

  • OEZ Berlin-Brandenburg (beim Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg)
  • OEZ Dresden (beim Zollfahndungsamt Dresden)
  • OEZ Hannover (beim Zollfahndungsamt Hannover)
  • OEZ Hamburg (beim Zollfahndungsamt Hamburg)
  • OEZ Karlsruhe (beim Zollfahndungsamt Stuttgart)
  • OEZ Kaiserslautern (beim Zollfahndungsamt Frankfurt am Main)
  • OEZ Moers (beim Zollfahndungsamt Essen)
  • OEZ Weiden (beim Zollfahndungsamt München)

Zwingende Voraussetzungen für die Verwendung in einer OEZ

  • Sie haben die Laufbahnbefähigung für den mittleren beziehungsweise gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst.
  • Sie sind bereits Beamtin oder Beamter, maximal der Besoldungsgruppe A9m Bundesbesoldungsordnung im mittleren Verwaltungsdienst beziehungsweise der BesoldungsgruppeA11 Bundesbesoldungsordnung im gehobenen Verwaltungsdienst.
  • Ihr Alter überschreitet die Höchstgrenze von 40Jahren zum Stichtag 31. Juli des Auswahljahrs nicht.
  • Sie besitzen, nach Feststellung des von der Zollverwaltung beauftragten Betriebsärztlichen Dienstes (BG Prevent), die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung.
  • Sie besitzen bereits eine aktuelle erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) gemäß §9Sicherheitsüberprüfungsgesetz beziehungsweise sind bereit zu deren unmittelbaren Durchführung.
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse3 oderB.
  • Sie erklären sich bereit, Ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Dienstorts zu nehmen.
  • Sie haben erfolgreich am OEZ-Eignungsauswahlverfahren und an einem darauffolgenden Verwendungsfeststellungsverfahren teilgenommen.
  • Die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst liegen bei Ihnen vor.

Die vorstehenden zwingenden Voraussetzungen gelten auch für aktive beziehungsweise ehemalige Angehörige polizeilicher Spezialeinheiten [Mobiles Einsatzkommando (MEK) und Operative Technik (OT)] mit folgenden Ausnahmen:

  • Bei diesem Personenkreis darf das Höchstalter von 50Jahren zum Stichtag 31. Juli des Auswahljahrs nicht überschritten sein.
  • Für aktive oder ehemalige Angehörige von polizeilichen Spezialeinheiten ist eine Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren erforderlich.
  • Eine Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich, sofern mit der Bewerbung kein Wechsel der Fachrichtung einhergeht (Einsatzgruppe Observation oder Technische Einsatzgruppe).

Allgemeine Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst

  • Bereitschaft zu häufigen, auch mehrtätigen - sowie kurzfristig angesetzten - Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland
  • Bereitschaft zu Mehrarbeit beziehungsweise Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
  • uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit
  • Bestätigung der Personalstelle über die aktive Waffenträgereigenschaft oder Bereitschaft zum Erwerb der Waffenträgereigenschaft
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder Klasse 3)
  • Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz und zur Teilnahme an fachspezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Bewerbungsfrist

Alle Bewerbungen, die bis zum 31. Juli eines Auswahljahrs eingehen, werden für das laufende Eignungsauswahlverfahren berücksichtigt. Spätere Bewerbungen werden für das nächste Eignungsauswahlverfahren vorgemerkt.

Weitere Informationen zum Eignungsauswahlverfahren finden Sie im Merkblatt:

Für Fragen zum Eignungsauswahlverfahren:

Die Bewerberauslese erfolgt anhand eines festgeschriebenen Eignungsauswahlverfahrens.

Ausgenommen vom Eignungsauswahlverfahren sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits das gesamte Eignungsauswahlverfahren innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich durchlaufen haben.

Nach erfolgreichem Abschluss des Eignungsauswahlverfahrens beginnt ein Verwendungsfeststellungsverfahren, das die gesamte Qualifizierende Fortbildung umfasst. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierenden Fortbildung ist eine endgültige Verwendung als Einsatzbeamtin / Einsatzbeamter einer OEZ möglich.

Bei der Verwendung in einer OEZ wird eine Polizeizulage und eine Erschwerniszulage gezahlt.

Beamtinnen und Beamte können nur bei Abgabebereitschaft des Dienstherrn für das Eignungsauswahlverfahren berücksichtig werden.

Die Dienstherren werden zeitnah über die Bewerbung informiert.

Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesfinanzverwaltung bestrebt, den Anteil der weiblichen Bediensteten - insbesondere auch auf höherwertigen Dienstposten - zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, allerdings aufgrund der besonderen Aufgabenstellung der OEZ lediglich in ausgewählten Arbeitszeitmodellen. Jeder Einzelfall wird geprüft (Hinweis: eine Wochenarbeitszeitverkürzung von 41auf 40Stunden gemäß §3Arbeitszeitverordnung ist hiervon unberührt).

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