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Verwaltungsfachangestellte zwecks Absolvierung des Angestelltenlehrgangs II (m/w/d)

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Das ist der Job

Er wird im Kompaktmodell per 10 Monate fachtheoretischer Kenntnisvermittlung absolviert und mündet in die Angestelltenprüfung II ein.

Nach erfolgreichem Abschluss des A II erfolgt die Verwendung im Verwaltungsbereich, falls gewünscht auch im Jobcenter, und das Entgelt ist je nach Aufgabenwertigkeit ab EG 9b TVöD aufwärts möglich; in der Regel werden nach Abschluss des A II Stellen mit der Wertigkeit der EG 9c TVöD übertragen.

Ihre vollständige Bewerbung (Aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis der Allgemeinbildenden Schule, Prüfungszeugnis, Ausbildungszeugnis Ihrer Ausbildungsbehörde, Berufsschul‑Abschlusszeugnis sowie lückenlose Nachweise über alle bisherigen Tätigkeiten incl. entsprechender Zeugnisse für abgeschlossene Berufstätigkeiten) richten Sie bis zum 25.07.2026 bitte per Online‑Bewerbung über das Bewerbungsmanagement (https://Bewerbung.LandkreisHildesheim.de) an den Landkreis Hildesheim.

Das brauchst du

Entgelt wird bis zum Abschluss des A II in der bislang individuell erlangten EG und Stufe, höchstens aber EG 9a TVöD, gezahlt.

Bereits verbeamtete Bewerber*innen der Laufbahnrichtung der Allgemeinen Verwaltung (umgangssprachlich Beamt*innen des mittleren nichttechnischen Dienstes) können sich unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 33 NLVO für den Regelaufstieg in die Laufbahngruppe 2 bewerben.

Für sich Bewerbende mit länger zurückliegendem Ausbildungsabschluss wird das Online‑Seminar Fit für den A II angeboten (sh. ebenfalls www.nsi-hsvn.de). Einstellungsvoraussetzungen: a) Für Tariflich Beschäftigte Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten.

Unter denselben Voraussetzungen wie zuvor aufgezeigt können sich auch Verwaltungsangestellte, die den Berufszugang durch Absolvieren des Angestelltenlehrgangs I oder des Vorbereitungsdienstes der Laufbahngruppe 1 erworben haben (umgangsspr.

Beamt*innen des mittleren Dienstes) bewerben. b) Für Beamt*innen Eine erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst).

Es gelten darüber hinaus die Voraussetzungen des § 33 NLVO: Bewährung mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 7 NBesG.

Darum lohnt es sich

Detaillierte Informationen zu den Lehrinhalten und –abläufen sowie zur Prüfung finden Sie unter Angestelltenlehrgang 2 – Weiterbildung in Niedersachsen | NSI. Die Aufstiegszeit umfasst die sechsmonatige Einführungszeit vor der Aufstiegsprüfung, den Aufstiegslehrgang und eine maximal einjährige Praxiszeit nach der Aufstiegsprüfung.

Verwaltungsfachangestellte zwecks Absolvierung des Angestelltenlehrgangs II (m/w/d) Kurzinfo Arbeitszeit Vollzeit/Teilzeit Anstellungsdauer unbefristet Einstellung zum 01.01.2027 Einsatzort 31134 Hildesheim Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, zum 01.01.2027 mehrere Verwaltungsfachangestellte zwecks Absolvierung des Angestelltenlehrgangs II (m/w/d) mit sich anschließendem Einsatz in der Verwaltung einzustellen.

Die Einstellung erfolgt unbefristet. Alle Stellen können in Vollzeit oder in Teilzeit wahrgenommen werden; für die Dauer des Angestelltenlehrgangs II (A II) ist der Arbeitsvertrag in Vollzeit mit 39 Wochenstunden ausgestaltet, weil der A II als Vollzeitlehrgang angeboten wird. Der A II beginnt Anfang August 2027 und endet Anfang Juni 2028.

Die Einstellungen sind grds. ab dem 01.01.2027 vorgesehen, so dass bis zum Lehrgangsbeginn der Einsatz in der Fachpraxis beabsichtigt wird. Der Angestelltenlehrgang II ist ein Vollzeitlehrgang. Lehrgangsort ist in der Regel Hannover. Für die Beamt*innen stehen in der Regel Stellen der Besoldungsgruppe A 10 NBesG zur Verfügung.

Zu besetzende Stellen stehen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung zur Verfügung und sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Lehrgangsbeginn mindestens drei Jahre Berufserfahrung als VfA, wobei zeitnahe Berufserfahrungen von Vorteil sind. Bewerben können sich auch Verwaltungsfachangestellte, die inzwischen verbeamtet sind.

Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein. Im Sinne des Abbaus von Unterrepräsentanzen nach dem Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) werden bezüglich dieser Stellen Männer deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte Bewerbende und ihnen Gleichgestellte werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt. Ansprechpartnerin für das Stellenbesetzungsverfahren ist im Personal- und Organisationsamt Frau Beelte (Tel. 05121/309-2491). Rufen Sie gerne an! #J-18808-Ljbffr

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