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Der Magistrat der Stadt Rödermark Allgemeine Verwaltung

1 Stelle · nach Relevanz

Ordnungspolizeibeamter (d/m/w) · für den Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung

ArbeitsortRödermark
BeschäftigungVollzeit
Arbeitszeit39 Std./Woche
VertragUnbefristet
Gehalt45.000–60.000 € brutto/Jahr
HomeofficeKeine Angabe
  • sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten
  • Vermögenswirksame Leistungen

Die Stadt Rödermark mit ihren rund 29.000 Einwohnern und Einwohnerinnen liegt zentral und verkehrsgünstig angebunden in der Metropolregion FrankfurtRheinMain. Unsere Stadt verfügt über eine hohe Lebensqualität und ist als Wohn- und Arbeitsort ausgezeichnet worden. Die Stadtverwaltung Rödermark versteht sich als in allen Bereichen zukunftsorientierte Verwaltung. Wir erbringen eine Vielzahl von wichtigen Dienstleistungen für die Menschen in unserer Stadt.

Wir suchen zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) für den Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung, unbefristet* in Vollzeit.

Ihr Aufgabengebiet:

  • Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen (Vitronic FM1)
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs mittels OWi-ToGo
  • präventiver Streifendienst
  • Absicherung von Veranstaltungen
  • Überwachung der städtischen Satzungen und gesetzlichen Verordnungen
  • Vollstrecken von Verwaltungsakten auch mittels Zwang
  • Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
  • Feld- und Forstschutz
  • Durchführung von Ermittlungen
  • manuelle Verkehrslenkung bei besonderen Verkehrslagen

Wir erwarten:

  • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (d/m/w), zum Kaufmann (d/m/w) für Bürokommunikation oder vergleichbare Ausbildung im öffentlichen Dienst sowie erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) nach § 10 Abs. 5 HSOG-DVO i. V. m. § 99 HSOG (nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung) bzw. die Bereitschaft diesen zu absolvieren, alternativ erfolgreich abgeschlossener Grundlagenlehrgang zum Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) oder mind. dreijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) nach § 10 Abs. 5 HSOG-DVO i. V. m. § 99 HSOG (nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung) oder abgeschlossener Grundlagenlehrgang zum Ordnungspolizeibeamten (d/m/w)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B, die Bescheinigung über die Berechtigung zu Fahrten mit Sonderrechten (Blaulicht und Einsatzhorn) ist von Vorteil
  • Kenntnisse im Umgang mit MS-Office-Programmen
  • die Bereitschaft im Bedarfsfall die Arbeitszeit auch flexibel und über das gewöhnliche Maß hinaus abzuleisten (abends und an Wochenenden sowie im Schichtdienst)
  • Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
  • strukturierte und eigenständige Arbeitsweise
  • sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
  • souveräne Kommunikation
  • Freude am Umgang mit Menschen sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit
  • Bereitschaft zur Fortbildung

Wir bieten:

  • eine unbefristete Einstellung in Vollzeit (39,0 Stunden/Woche) mit Vergütung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD je nach Qualifikation und Tätigkeitsübernahme
  • eine einschlägige Berufserfahrung wird berücksichtigt
  • abwechslungsreiche Aufgaben, es erfolgt eine entsprechende Einarbeitung und zusätzlich Schulungen bei der Hessischen Verwaltungakademie und der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
  • sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten
  • Zusatzversorgung (zur Rente) über die Versorgungskasse Darmstadt
  • Jahressonderzahlung und Möglichkeit auf zusätzliches Leistungsentgelt
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Jobticket Premium ohne Eigenbeteiligung gültig für das gesamte RMV-Gebiet (inkl. Mitnahmeregelung)
  • gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements

Ort:

Magistrat der Stadt Rödermark, Dieburger Straße 13 – 17, 63322 Rödermark

Hinweis zur Qualifikation:

  • Sollte die Ausbildung zum Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) nach § 10 Abs. 5 HSOG-DVO i. V. m. § 99 HSOG (nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung) bzw. erfolgreich abgeschlossener Grundlagenlehrgang zum Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) nicht vorliegen und wird sie nach Einstellung bzw. während des Beschäftigungsverhältnisses mit uns absolviert, behalten wir uns vor, das Beschäftigungsverhältnis zunächst auf die Dauer von zwei Jahren zu befristen. Nach erfolgreichem Abschluss der genannten Qualifikation und entsprechender Bewährung stellen wir die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht.

Kontakt für fachliche Fragen:

Fachdienstleiter Herr Runkel unter 06074 911-830

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