Lohnsteuerhilfe
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Ehemalige Mitarbeiterinnen des Finanzamtes
Warum sich für Sie als Ehemalige Mitarbeiterinnen des Finanzamtes die Leitung einer Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein lohnt
Warum sich für Sie als Ehemalige Mitarbeiterinnen des Finanzamtes die Leitung einer Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein lohnt – diese berufliche Perspektive spricht Frauen an, die früher im Finanzamt oder in der Finanzverwaltung tätig waren und ihr steuerliches Praxiswissen künftig persönlicher, beratender und eigenverantwortlicher einsetzen möchten. Wer nach einer neuen Aufgabe nach dem Finanzamt, nach Jobs in der Lohnsteuerhilfe, nach Steuerrecht mit mehr Bürgernähe oder nach einer verantwortungsvollen Tätigkeit im Lohnsteuerhilfeverein sucht, denkt heute nicht mehr nur regional. Ob Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig, Hannover, Bremen, Dortmund oder Essen: Der Bedarf an Unterstützung bei Einkommensteuererklärung, Steuerbescheid, Einspruch und steuerlichen Anträgen ist bundesweit groß.
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. – Lohnsteuerhilfeverein Sitz Gladbeck bietet dafür ein tragfähiges Fundament. Mehr als 50.000 Mitglieder, mehrere hundert Beratungsstellen und eine stabile Vereinsstruktur mit Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterversammlung und Mitgliederversammlung bilden den organisatorischen Rahmen. Hinzu kommt ein transparentes, sozial nach Einkommen gestaffeltes Beitragssystem mit Beitragsklassen von 35,00 € bis 390,00 € sowie einer Aufnahmegebühr von 15,00 €. Gerade weil viele Menschen steuerliche Hilfe benötigen und zugleich rund 5.500.000 Personen nicht von steuerberatenden Personen betreut werden, eröffnet sich für erfahrene Fachfrauen aus der Finanzverwaltung ein großes Potenzial.
Neue Aufgabe in der Lohnsteuerhilfe nach der Tätigkeit beim Finanzamt
Als Beratungsstellenleiterin begleiten Sie Mitglieder in zentralen Fragen der Lohnsteuerhilfe. Dazu gehören die jährliche Einkommensteuererklärung, der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für monatlich mehr Netto, Einsprüche gegen unzutreffende Steuerfestsetzungen, Kindergeldanträge, Anträge auf vermögenswirksame Leistungen sowie die steuerliche Unterstützung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften. Die Leistungen gelten bei bestehender Mitgliedschaft auch für Ehepartner oder Lebenspartner. Gerade für Menschen, die Schreiben vom Finanzamt, Steuerbescheide oder Nachweisanforderungen nicht richtig einordnen können, ist eine verständliche Beratung besonders wertvoll.
Ehemalige Finanzamtsmitarbeiterin erklärt einem Mitglied in moderner Beratungsstelle einen Steuerbescheid mit Einkommensteuerunterlagen und Laptop.
Weshalb Erfahrung aus Finanzamt und Finanzverwaltung besonders wertvoll ist
Als ehemalige Finanzamtsmitarbeiterin bringen Sie ein Profil mit, das für die Leitung einer Beratungsstelle besonders gut geeignet sein kann. Sie kennen steuerliche Abläufe, Fristen, Bescheide, Anträge, Nachweise und Verwaltungsprozesse aus der Praxis. Dieses Wissen ist für Mitglieder eines Steuerhilfevereins sehr hilfreich, weil viele Menschen gerade bei Post vom Finanzamt unsicher werden und eine klare, nachvollziehbare Erklärung suchen.
Der entscheidende Unterschied zur früheren Verwaltungstätigkeit liegt im Perspektivwechsel. Sie arbeiten weiterhin im Steuerrecht, aber näher am Menschen. Statt Vorgänge nur aus Behördensicht zu bearbeiten, erklären Sie Zusammenhänge, nehmen Unsicherheit und helfen Mitgliedern dabei, ihre steuerlichen Möglichkeiten besser zu nutzen. So entsteht eine Tätigkeit mit fachlicher Tiefe, persönlichem Kontakt und mehr eigenem Gestaltungsspielraum.
Was Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein als Arbeitsumfeld bietet:
- Sie arbeiten in einem seit über 30 Jahren etablierten Vereinsumfeld.
- Sie profitieren von einer nachvollziehbaren und sozial gestaffelten Beitragsordnung.
- Bei Vermögensschäden sind Sie über eine zentrale Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert.
- Sie nutzen ein Steuerprogramm, das speziell auf die Anforderungen von Lohnsteuerhilfevereinen abgestimmt ist.
- Sie erhalten eine leistungsgerechte Vergütung und transparente Abrechnungsstrukturen.
- Versteckte Kosten müssen von Ihnen nicht eingeplant werden.
- Sie können Ihre Zeit frei einteilen und arbeiten ohne starren Druck von oben.
- Sie erhalten Unterstützung bei Werbung, Pressearbeit, lokaler Sichtbarkeit und Anzeigengestaltung.
- Zentrale Steuerschulungen sowie Seminare zu Marketing, Selbstmanagement und weiteren Themen stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung.
- Sie erhalten Werbemittel in einheitlicher Corporate Identity, teils kostenlos oder zum Selbstkostenpreis.
- Sie profitieren von Maßnahmen zur Mitgliederbindung, etwa Newsletter, Begrüßungsschreiben, Jubiläumsschreiben und regelmäßige Mitgliederinformationen.
- Eine zentrale Verwaltung, zentrales Mahnwesen und kurze Wege zur Vereinszentrale entlasten Sie im Alltag.
- Sie können regionale Kooperationen aufbauen und zugleich auf ein bestehendes Partnernetzwerk zurückgreifen.
- Sie erhalten Unterstützung bei Nachfolge, Übernahme und Ausbau von Beratungsstellen.
Möchten Sie Ihr Wissen aus dem Finanzamt künftig beratend einsetzen?
Per Post
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
- Lohnsteuerhilfeverein – Sitz Gladbeck
Herrn Jörg Schlenker
Maybachstr. 2
45891 Gelsenkirchen
Per Telefon/Telefax
Telefon: (0209) 9 30 77 – 27
(Mo. – Do. von 10:00 bis 16:00 Uhr, Fr. bis 12:30 Uhr)
Telefax: (0209) 9 30 77 – 10
Wissenswertes für frühere Mitarbeiterinnen aus Finanzamt oder Finanzverwaltung
Welche Mitglieder Sie in der Lohnsteuerhilfe unterstützen
Die Lohnsteuerhilfe richtet sich an Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Studenten, Auszubildende und Angestellte. Für Sie als ehemalige Finanzamtsmitarbeiterin bedeutet das ein praxisnahes und vielseitiges Tätigkeitsfeld. Sie begleiten Berufseinsteiger, Familien, Seniorinnen und Senioren, Pendler, Beschäftigte mit Werbungskosten sowie Mitglieder mit Kapitalerträgen, Vermietungseinkünften oder anderen steuerlich relevanten Fragen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis. Besonders gefragt ist Ihre Fähigkeit, Verwaltungssprache in verständliche Beratungssprache zu übersetzen.
Welche Voraussetzungen für die Beratungsstellenleitung relevant sind
Die Leitung einer Beratungsstelle ist gesetzlich geregelt. Nach § 23 StBerG darf ein Lohnsteuerhilfeverein nur entsprechend qualifizierte Personen zur Leitung einer Beratungsstelle bestellen; zugleich nennt das Gesetz Berufsgruppen, die die Voraussetzung kraft Gesetzes erfüllen. Außerdem gilt: Für jede Beratungsstelle ist eine Leitung zu bestellen, und ein Leiter darf gleichzeitig nur eine weitere Beratungsstelle leiten.
Im Regelfall bedeutet das:
- Sie verfügen über einen Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung.
- Sie haben nach dem Abschluss mindestens drei Jahre berufspraktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt.
- Diese berufspraktische Tätigkeit muss auf dem Gebiet des Steuerrechts erbracht worden sein.
- Reine Tätigkeiten im betrieblichen Rechnungswesen, in der laufenden Finanz- und Lohnbuchführung oder Lohnsteuervoranmeldungen reichen dafür allein nicht aus.
Für ehemalige Mitarbeiterinnen des Finanzamtes oder der Finanzverwaltung kann die steuerrechtliche Praxis ein besonderer Pluspunkt sein. Entscheidend bleibt jedoch immer, ob die konkrete Tätigkeit die Anforderungen erfüllt. Besonders passend sind Erfahrungen mit Einkommensteuerfällen, Steuerbescheiden, Einsprüchen, Nachweisen, Anträgen oder steuerrechtlicher Sachbearbeitung.
Ebenso wichtig ist uns: Wir suchen ausdrücklich auch Quereinsteigerinnen, denen wir den Weg zur erforderlichen Qualifikation eröffnen möchten. Wer Motivation, Lernbereitschaft und echtes Interesse am Steuerrecht mitbringt, soll bei uns eine Perspektive finden. Geeignete Kandidatinnen können individuell betrachtet und auf dem Weg zur passenden Qualifikation unterstützt werden.
Diese beruflichen Hintergründe passen besonders gut:
- Ehemalige Mitarbeiterin des Finanzamtes
- Ehemalige Mitarbeiterin der Finanzverwaltung
- Finanzwirtin
- Steuersachbearbeiterin
- Steuerfachangestellte
- Steuerfachwirtin
- Steuerfachassistentin
- Steuerfachgehilfin
- Steuerfachkraft
- Steuerfachfrau
- Bilanzbuchhalterin
- Buchhalterin
- Betriebswirtin
- Diplom-Kauffrau
- Ausgebildete Kauffrau
- Bankangestellte mit steuerbezogenem Schwerpunkt
- Steuerberaterin
- Steuerbevollmächtigte
- Rechtsanwältin, insbesondere Fachanwältin für Steuerrecht
- Wirtschaftsprüferin
Welche Eigenschaften wir bei einer Beratungsstellenleiterin schätzen
Sie sollten fachlich sorgfältig, zuverlässig und diskret arbeiten. Ebenso wichtig sind ein wertschätzender Umgang mit Mitgliedern, verständliche Kommunikation und die Bereitschaft, steuerliche Entwicklungen regelmäßig aufzufrischen. Gerade frühere Finanzamtsmitarbeiterinnen können hier einen besonderen Mehrwert bieten, weil sie die Denkweise der Finanzverwaltung kennen und diese Erfahrung in eine klare, serviceorientierte Beratung übertragen können.
Außerdem sollten Sie Freude daran haben, Ihre Beratungsstelle sichtbar zu machen. Dazu können lokale Kooperationen, Informationsveranstaltungen, Vorträge vor Seniorengruppen, regionale Pressearbeit, Anzeigen oder Onlinewerbung gehören. Die Vereinszentrale unterstützt Sie dabei mit Konzepten, Werbematerialien, vorgefertigten Pressemitteilungen, Schulungen und organisatorischer Erfahrung.
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Laufbahn einer ehemaligen Finanzamtsmitarbeiterin
Sabine R. arbeitete viele Jahre in der Finanzverwaltung. Sie kannte Einkommensteuerfälle, Steuerbescheide, Fristen, Nachweise und Einspruchsverfahren aus dem Behördenalltag. Fachlich fühlte sie sich sicher, doch mit der Zeit wünschte sie sich eine Aufgabe, bei der sie näher an den Menschen arbeitet. Sie wollte nicht nur Vorgänge bearbeiten, sondern erklären, begleiten und unmittelbar helfen.
Durch eine Bekannte hörte Sabine vom bundesweiten Ausbau des Beratungsstellennetzes beim Lohnsteuerhilfeverein. Die Idee, eine Beratungsstelle zu leiten, sprach sie sofort an. Sie konnte ihr steuerliches Wissen weiter nutzen, aber in einer neuen Rolle: nicht mehr als Teil der Finanzverwaltung, sondern als persönliche Ansprechpartnerin für Mitglieder.
Im ersten Gespräch ging es um ihre Qualifikation, ihre steuerrechtliche Praxis und die Anforderungen an eine Beratungsstellenleiterin. Sabine merkte schnell, dass ihre Erfahrung sehr gut passte. Gleichzeitig überzeugten sie die klaren Strukturen des Vereins: Schulungen, Steuerprogramm, zentrale Verwaltung, Vorlagen, Werbematerial und fachliche Unterstützung.
Nach der Vorbereitung startete sie mit einer kleinen Beratungsstelle in ihrer Region. Die ersten Mitglieder kamen über Empfehlungen, lokale Kontakte und eine Informationsveranstaltung. Viele waren unsicher, weil sie Steuerbescheide nicht verstanden oder Sorge vor Schreiben des Finanzamtes hatten.
Sabine konnte diese Unsicherheit nehmen. Sie erklärte ruhig, welche Punkte wichtig waren, welche Nachweise fehlten und wann ein Einspruch sinnvoll sein konnte. Heute nutzt sie ihre Erfahrung aus der Verwaltung, um Menschen Sicherheit zu geben und steuerliche Fragen verständlich zu machen.
Erfahrungen aus dem Beratungsalltag
Meine frühere Arbeit im Finanzamt hilft mir, Steuerbescheide schnell einzuordnen und Mitgliedern verständlich zu erklären.
Der Wechsel aus der Verwaltung in die Beratung war für mich genau der richtige Schritt: weiter Steuerrecht, aber deutlich persönlicher.
Viele Mitglieder sind verunsichert, sobald Post vom Finanzamt kommt. Es ist schön, ihnen diese Sorge nehmen zu können.
Unverbindlich als ehemalige Finanzamtsmitarbeiterin Kontakt aufnehmen
Ihr nächster beruflicher Schritt in der Lohnsteuerhilfe!
Wenn Sie als ehemalige Finanzamtsmitarbeiterin nicht einfach nur eine neue Stelle suchen, sondern eine Perspektive mit Verantwortung, Fachnähe und persönlicher Wirkung, lohnt sich der Blick auf die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. – Lohnsteuerhilfeverein Sitz Gladbeck. Das Beratungsstellennetz wird bundesweit ausgebaut. Sie treffen auf einen großen Markt, ein etabliertes System und eine Aufgabe, bei der Ihre Erfahrung aus Finanzamt oder Finanzverwaltung sinnvoll eingesetzt werden kann.
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Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
- Lohnsteuerhilfeverein – Sitz Gladbeck
Herrn Jörg Schlenker
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Wikipedia zum beruflichen Umfeld Finanzamt
FAQ für ehemalige Finanzamtsmitarbeiterinnen zur Beratungsstellenleitung
Kann ich als ehemalige Finanzamtsmitarbeiterin Beratungsstellenleiterin werden?
Ja, wenn die erforderlichen fachlichen und berufspraktischen Voraussetzungen erfüllt sind. Erfahrung aus Finanzamt oder Finanzverwaltung kann für die Lohnsteuerhilfe besonders wertvoll sein.
Reicht jede frühere Tätigkeit beim Finanzamt automatisch aus?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Ihre Tätigkeit steuerrechtlich geprägt war und die gesetzlichen Anforderungen an die Beratungsstellenleitung erfüllt.
Welche Erfahrung ist für die Lohnsteuerhilfe besonders hilfreich?
Besonders relevant sind Erfahrungen mit Einkommensteuerfällen, Steuerbescheiden, Einsprüchen, Nachweisen, steuerlichen Anträgen und steuerrechtlicher Sachbearbeitung.
Muss ich Steuerberaterin sein, um eine Beratungsstelle zu leiten?
Nein. Steuerberaterinnen erfüllen die Qualifikation kraft Gesetzes, aber auch andere steuerrechtlich qualifizierte Personen können geeignet sein.
Welche Mitglieder betreut die Lohnsteuerhilfe?
Die Lohnsteuerhilfe richtet sich an Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Studenten, Auszubildende und Angestellte.
Welche Leistungen bietet eine Beratungsstelle an?
Dazu gehören Einkommensteuererklärung, Lohnsteuerermäßigung, Einsprüche, Kindergeldanträge, vermögenswirksame Leistungen sowie Unterstützung bei bestimmten Einkunftsarten.
Gibt es Schulungen und fachliche Unterstützung?
Ja. Der Verein bietet zentrale Steuerschulungen sowie Seminare zu Marketing, Selbstmanagement und weiteren Themen.
Unterstützt der Verein auch Quereinsteigerinnen?
Ja. Geeignete Quereinsteigerinnen können individuell betrachtet und auf dem Weg zur notwendigen Qualifikation unterstützt werden.
Wie nehme ich Kontakt zur Lohnsteuerhilfe auf?
Sie können per E-Mail an bewerbung@lohnsteuerhilfe.net schreiben oder Jörg Schlenker telefonisch unter (0209) 9 30 77 - 27 erreichen.
Zertifikat für den Lohnsteuerhilfeverein
Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tel.: (0209) 9 30 77 - 0
Mo-Do: 10.00 h - 12.00 h und 14.00 h - 16.00 h
E-Mail an den Support
(Bei Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Beratungsstelle. Fragen zur Einkommensteuer beantworten wir ausschließlich Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins. Wir bitten um Ihr Verständnis. Aber der Gesetzgeber möchte das so.)
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